Geschäftsbedingungen

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.   Allgemeines

  • 1.1 Die nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie aller mit uns abgeschlossenen Kaufverträge. Sie gelten mit der Angebotsannahme und gelten auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Andere Geschätsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder aber ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert wurden.
  • 1.2 Soweit in diesen Bedingungen Schriftform vorgesehen ist, kann von dieser Schriftform auch nur durch schriftliche Vereinbarung abgegangen werden.

2.   Preise

  • 2.1  Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zuzüglich der am Tag der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer und sind sofort fällig. Eine Gewährung von Skonti, Rabatten oder die Hereinnahme von Wechseln bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Besteht eine solche Vereinbarung, kann diese aus wichtigem Grund (z. B. Vermögensverfall) und bei Überziehung eventueller Zahlungsziele sofort durch uns widerrufen werden.
  • 2.2  Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Z. B. Preise  der Hersteller) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Lieferzeitpunkt wesentlich, behalten wir uns vor, in Abänderung unseres Angebotspreises die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt dann keine Einigung zu Stande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Vertragspartner Nichtkaufmann, so gilt unser Rücktrittsvorbehalt nur bei einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist von über vier Monaten.
  • 2.3  Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz und unseren sonstigen Verzugsschaden. Zinsen berechnen wir bei Fälligkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  • 2.4  Ein Aufrechnungs- oder  Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine eigenen Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
     

3.   Lieferung / Verzug / Unmöglichkeit

  • 3.1  Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart und haben keinesfalls die Bedeutung eines Fixgeschäftes, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Die Frist beginnt erst mit dem Tag der Klarstellung aller Einzelheiten, insbesondere der Beibringung etwaiger erforderlicher Informationen und Unterlagen.
  • 3.2  Die Frist verlängert sich — auch innerhalb eines Verzuges — angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, und auch solchen, die bei Vorlieferanten oder Subunternehmern auftreten, soweit diese Hindernisse auf unsere Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Hierzu zählen insbesondere auch währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Streik und Aussperrung.
  • 3.3  Verzug und Ausbleiben der Lieferung/Leistung (Unmöglichkeit) haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Falls danach von uns Schadensersatz zu leisten ist, gilt einschränkend, dass dieser sich beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 5% des Wertes der Teil- oder Gesamtlieferung, soweit diese infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haften wir nicht.
    Haftungseinschränkungen aus unseren Bedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.  Versand / Gefahrübergang / Versandkosten

  • 4.1 Eine vom Käufer erteilte Versandvorschrift wird von uns nach Möglichkeit eingehalten, andernfalls ist uns der Versandweg freigestellt. Die Kosten für Versand, Versicherung und Verpackung trägt der Käufer.
  • 4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, Post oder sonstigen Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

5.  Mängelrügen / Gewährleistung

  • Für Mängel haften wir nur wie folgt:
  • 5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er sofort durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn zuvor Muster übersandt wurden. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt das gleiche nach Entdeckung des Mangels. Werden diese Mängel bei der Weiterverarbeitung festgestellt, so ist diese einzustellen, bis wir uns vom Zustand der Ware überzeugen konnten und unsere Entscheidung getroffen haben. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware von Kaufleuten im Sinne des HGB als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist selbst beträgt maximal 1 Jahr, es sei denn, eine anderweitige schriftliche Regelung wurde mit uns getroffen.
  • 5.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Minderung oder Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
    5.3  Die von uns angegebenen Maße können handelsübliche Toleranzen sowohl in der Länge als auch in der Breite aufweisen. Bei Weiterverarbeitung der Ware sind die vom Hersteller oder uns gegebenen Klebe-und Verlegeanweisungen zu befolgen. Bei gravierenden Zuwiderhandlungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  • 5.4  Die Zurücknahme von ordnungsgemäß gelieferter Ware bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist auch dann nur zu besonderen noch zu vereinbarenden Bedingungen möglich.
  • 5.5  Bei Velours-Teppichböden können während des Gebrauchs in seltenen Fällen bleibende Schattierungen (sog. shading-Effekte) auftreten. Es handelt sich nur um optische Erscheinungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Diese Effekte entziehen sich dem Einfluss der Teppichherstellung und -verlegung, stehen aber in engem Zusammenhang mit den Umwelteinflüssen des Verlegeortes. Aus diesem besonderen Grunde ist insoweit jedwede Gewährleistung ausgeschlossen.
  • 5.6 Waren, Tapete und Bodenbeläge sind vor dem Zuschneiden auf Design, Maße, Farbgleichheit und Fehlerfreiheit zu prüfen. Reklamationen aus verarbeiteter Ware können nicht anerkannt werden.

6.  Eigentumsvorbehalt

  • 6.1  Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichneten Forderungen geleistet werden. Die Einstellung einzelner Forderung in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Zurücknahme der Vorbehaltsware nach Warnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
  • 6.2  Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Nm. 6.3 bis 6.6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  • 6.3  Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
  • 6.4  Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerruf nur Gebrauch machen, wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Zur Abtretung der Forderung — einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken — ist der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten — sofern das nicht durch uns selbst geschieht und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
  • 6.5  Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als -Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er grund legende Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.
  • 6.6  Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
  • 6.7 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl berechtigt.

7.  Erfüllungsort / Gerichtsstand

  • 7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag und der Geschäftsbeziehung erwachsenen Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt einschließlich Scheck-und Wechselklagen. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten, internationalen Kaufrechts.

8.  Nichtigkeitsklausel

  • 8.1 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zu Grunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der Not leidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht. Soweit zwingende Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) oder anderer Gesetze vorgehen, werden hiervon betroffene Bestimmungen durch gesetzliche Vorschriften ersetzt.
     

Ergänzende Geschäftsbedingungen, Anhang zu Preislisten

Warenlieferungen

  • Bei allen Angaben über Stärke, Nutzschicht und Abmessungen handelt es sich um Circa-Maße. Handelsübliche Toleranzen und Mengenabweichungen sind zu akzeptieren und kein Grund für eine Beanstandung.
  • Bei Sonderbestellungen behalten wir uns die Berechnung eines Versandkostenanteils vor.
  • Bei Aufträgen unter einem Nettobestellwert von 40,- € kann eine Kleinstmengenpauschale von 10,- € erhoben werden (Änderungen jederzeit vorbehalten)
  • Transportverpackungen dienen dem Schutz der Ware vor Beschädigung. Sie sind weitgehend recyclingfähig. Die Entsorgung muss dort erfolgen wo die Verpackung entbehrlich wird. Es werden keine Verpackungen zurückgenommen oder Entsorgungskosten erstattet. Eine Ausnahme bilden rückgabe- und tauschpflichtige Paletten und Sonderverpackungen.

Anlieferung an Baustellen

  • Bei Direktanlieferung an Baustellen ist die Warenannahme vor Ort durch den Besteller sicherzustellen
  • Die Verbringung der Ware in die Baustelle oder in Etagen obliegt dem Besteller.
  • Unsere Fahrer sind beim Abladen der Ware gerne behilflich.

Warenrücksendungen

  • Rücklieferungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache vorgenommen.
  • Unsere Fahrer  sind angewiesen nur Ware mit von uns ausgestellten Retourenschein entgegenzunehmen.
  • Zurückgenommen werden nur Originalliefereinheiten in Originalverpackung.
  • Anschnitte, Einzelmengen so wie auftragsbezogen bei Lieferanten bestellte Waren können grundsätzlich nicht zurück genommen werden
  • Warenrücknahmen aus Kulanz werden, je nach Ware, mit einem Abschlag von 10-20 % des Warenwertes gutgeschrieben. Bei bestimmten Waren wird eine Rückgabepauschale von 7,50 € erhoben. Transportkosten für den Rücktransport der Ware werden zusätzlich abgezogen.

Preise

  • Angebote und Lieferungen erfolgen auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Angebote erfolgen stets vorbehaltlich unvorhersehbarer Änderungen.
  • Von uns erstellte Preislisten verlieren mit erscheinen einer neuen Preisliste automatisch ihre Gültigkeit.
  • Preisänderungen auf Grund von nicht durch uns beeinflussbare Umstände bleiben stets vorbehalten.

Verbraucherschlichtung

  • Die für die Klein GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.; Straßburger Str. 8; 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-7957940, e-mail: mail@verbraucher-schlichter.de.
  • Die Klein GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle.

Stand: 01.04.2017

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